ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; anderslautende Bedingungen des Bestellers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt und verpflichten uns nicht, auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht widersprochen haben. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt sich der Besteller mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  2. Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung etc. nicht ein. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Neue Preisfestsetzungen sowie die Erhöhung von öffentlichen Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers.

  3. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme, jedoch nicht vor Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen etc. Unsere Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Unvorhergesehene Hindernisse z.B. höhere Gewalt, berechtigen uns zur Aufhebung der vereinbarten Lieferzeit. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit Absendung der bestellten Waren auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

  4. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen ohne Abzug oder nach 10 Tagen mit 2 % Skonto, und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unabhängig evtl. bestehender Mängelrügen. Bei Zahlungseinstellung des Bestellers werden unsere Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landesbank berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen.

  5. Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware zu erheben. Versteckte Mängel sind innerhalb von 6 Wochen zu reklamieren. Bei berechtigten Mängeln wird die Ware nach unserer Wahl kostenlos ersetzt oder zum Rechnungswert zurückgenommen oder nachgebessert. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind zulässig nach den Normen oder der geltenden Übung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ohne eine spezielle Vereinbarung gelten Mehr und Minderlieferungen bis zu 10 % als vereinbart.

  6. Bis zur restlosen Bezahlung bleiben wir Eigentümer sämtlicher von uns gelieferten Waren. Alle aufgrund angenommener Aufträge mit einem Besteller erfolgten Lieferungen gelten als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die gesamte Saldoforderung. Werden unsere Waren vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer neuen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum im Sinne von § 947 Abs.1 BGH überträgt. Falls das Eigentum an unserer Ware durch Verarbeitung oder Umbildung untergeht, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGB. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit bis zur völligen Tilgung aller unserer gesamten Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, diese Abtretung seiner Kaufpreisforderung auf unserer Verlangen seinen Kunden mitzuteilen und uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer gelieferten Ware durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Geltung der Einheitlichen Gesetze vom 17. Juli 1973 über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Lieferanten.

  8. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils geltenden Allgemeinen Liefer und Zahlungsbedingungen für Maschinenbau, Werkzeugbau, Feinmechanik und Dreharbeiten.